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   BFH, 20.12.2001 - VI B 123/99   

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https://dejure.org/2001,9665
BFH, 20.12.2001 - VI B 123/99 (https://dejure.org/2001,9665)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2001 - VI B 123/99 (https://dejure.org/2001,9665)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - VI B 123/99 (https://dejure.org/2001,9665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Zustellung - Kindergeldanspruch - Kindergeld - Untersuchungshaft

  • Judicialis

    FGO § 53 Abs. 2; ; VwZG 5 Abs. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c; ; AFG § 103; ; SGB III § 119 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Kindergeld; Kind in Untersuchungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BFH, 20.12.2001 - VI B 123/99
    Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gerügte Abweichung der Vorentscheidung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. Juli 1967 2 BvR 489/66 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1967, 2151) liegt offensichtlich nicht vor.
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.1999 - 5 K 2610/98
    Auszug aus BFH, 20.12.2001 - VI B 123/99
    Das gesetzliche Erfordernis, dass das Kind "der Arbeitsvermittlung im Inland zur Verfügung steht", ist gemäß der in § 103 des Arbeitsförderungsgesetzes bzw. ab 1998 in § 119 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gegebenen Begriffsbestimmung dahin zu verstehen, dass der Arbeitsuchende arbeitsfähig, d.h. nicht an der Aufnahme und Ausübung einer Beschäftigung gehindert ist (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 9. August 1999 5 K 2610/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1295).
  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 2 K 5243/09

    Kein Anspruch auf Kindergeld für die Zeit der einjährigen Untersuchungshaft des

    Ein ausbildungsplatzsuchendes Kind darf nicht an der Aufnahme der Ausbildung durch Untersuchungshaft gehindert sein (Beschluss des BFH vom 20. Dezember 2001 VI B 123/99, BFH/NV 2002, 492).
  • FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 6350/03

    Untersuchungshaft während der Berufsausbildung

    Soweit ersichtlich, ist höchstrichterlich bisher nur entschieden, dass kein Kindergeldanspruch für ein arbeitsloses Kind in Untersuchungshaft besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 20.12.2001 VI B 123/99, BFH/NV 2002, 492).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Zahlung von Kindergeld; Fehlen der

    Ein arbeitssuchend gemeldetes Kind darf nicht an der Aufnahme einer Beschäftigung gehindert sein (Glanegger in Schmidt EStG Rn. 36; BFH Beschluss vom 20. Dezember 2001 VI B 123/99, BFH/NV 2002, 492), was bei einer Strafhaft jedoch der Fall ist.
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